Information

Seit dem 1. April 2024 ist das umstrittene Cannabis-Gesetz in Kraft. Besitz und Anbau von Cannabis sind damit in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Das Gesetz sieht zudem vor, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können.

  • Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.
  • Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben.
  • Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Grammgetrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
  • Überschreitungen der erlaubten Mengen um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
  • Erwachsene dürfen Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.

… was ist ein CSC:

Anbauvereine (auch: Social Clubs) sind als eingetragene nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert. Der nicht wirtschaftliche Verein bzw. der sogenannte Idealverein ist die typische Form eines Vereins. Das heißt: Ein Zusammenschluss von mehreren Personen unter einem Vereinsnamen, der freiwillig und auf eine gewisse Dauer angelegt ist, einen gemeinschaftlichen nicht wirtschaftlichen (ideellen) Zweck verfolgt, einen Vorstand hat, der den Verein vertritt, und der nach der Satzung körperschaftlich organisiert ist, also unabhängig vom Wechsel der Mitglieder besteht.

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